Es gibt Kartenzahlungsgeräte mit und ohne Kabel, mit und ohne WLAN. Und hier den Überblick zu allen Varianten.
Trinkgeld ist ein interessantes Thema für viele, denn daran wird meist gemessen, wie qualitativ die jeweilige Serviceleistung des Friseurs, der Bar oder anderen Unternehmen war. Doch wie viel Trinkgeld ist angebracht, wie funktioniert die Zahlung dessen per Karte und kommt das Trinkgeld überhaupt vollständig bei der Servicekraft an? Diese und andere Fragen soll der nachfolgende Beitrag für Sie aufklären.
Was ist Trinkgeld und welche Höhe ist üblich?
Trinkgeld ist ein Betrag, den man in Deutschland, zusätzlich zu dem eigentlichen Rechnungsbetrag, freiwillig in z.B. Friseursalons oder Cafés an Serviceleistende zahlt. Ursprünglich entstand die Idee des heutigen Trinkgelds, da Serviceleistende in Gastronomien kein klassisches Gehalt bekamen. Das Gehalt wurde also ausschließlich durch Trinkgelder generiert. In manchen Regionen der Welt wird Trinkgeld heutzutage automatisch auf den Rechnungsbetrag aufgerechnet, man kann es sich also nicht aussuchen, ob man diese „Servicepauschale“ entrichtet oder nicht. Die Höhe des als angemessen angesehen Trinkgelds entspricht 10% des ursprünglichen Rechnungsbetrags. Bei einer Rechnung über 10€ entspricht das also 1€ Trinkgeld.
Warum zahlt man heute noch Trinkgeld?
Wieso sollte man Trinkgeld zahlen, obwohl die Servicekräfte in Deutschland ein Gehalt bekommen und Trinkgeld eine freiwillige Zahlung ist?
Ganz einfach: Es drückt die Wertschätzung der Serviceleistung aus. Es drückt aus, wie freundlich die Servicekraft war. Es drückt aus, wie gut das Essen geschmeckt hat oder wie großartig man die Kaffeequalität fand oder wie sehr einem der neue Haarschnitt gefällt. Es drückt unter Umständen aber auch aus, wie schlecht die jeweilige Leistung war.
Trinkgeld-zahlen mit alten und neuen Zahlungsmethoden
Je nachdem ob ein Trinkgeld mit Bargeld oder per EC-Karte gezahlt wird, gestaltet sich der Auszahlungsprozess an die entsprechende Servicekraft unterschiedlich.
Trinkgeld bei Barzahlung
Früher, bevor es elektronische Zahlungsmittel gab, entstand kein Problem mit Zuordnungen oder der schlichten Zahlung des Trinkgeldes. Das, was der Kunde bereit war zu zahlen, wurde von ihm genannt und von der Servicekraft entsprechend einbehalten. Nach Feierabend wurde dann alles in einen Topf geschmissen und gleichmäßig unter den Mitarbeitenden aufgeteilt oder die jeweilige Servicekraft behielt das Trinkgeld schlichtweg für sich, je nach individueller Regelung des Geschäfts.
Trinkgeld bei Kartenzahlung
Wie aber funktioniert das jetzt mit dem Trinkgeld per Kartenzahlung bei den Bezahlexperten?
Im Prinzip genauso! Wenn Sie Kartenzahlung anbieten wird das Trinkgeld auf die Buchung aufgerechnet und gemeinsam mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag vom Konto der Kundin oder des Kunden abgebucht. Die Buchhaltung des bezahlten Unternehmens kümmert sich dann um die Trennung von tatsächlichen Rechnungsbeträgen und dem Trinkgeld, sodass dieses fair an die entsprechenden Mitarbeitenden verteilt werden kann.
Letztlich ist es also genau das Gleiche, der einzige Unterschied: Das Geld bleibt vorerst digital und man hat deshalb dieselben Vorteile, die man auch bei allen anderen Kartenzahlungen hat.
Weitere Informationen, wie die Trinkgeld-Annahme mit den Kartenterminals von den Bezahlexperten funktioniert, finden Sie in unserem Informationsblatt zum Thema Trinkgeld mit dem Kartenterminal kassieren:
Kartenzahlung erhöht tendenziell das Trinkgeld – ein Beispiel
Studien haben sogar ergeben, dass das Trinkgeld, sollte es sich verändern, eher steigt, als sinkt. Der Grund dafür ist einfach, hier ein kleines Beispiel: Angenommen der Rechnungsbetrag für zwei Gerichte mit jeweils einem Getränk in einem durchschnittlichen Restaurant beträgt 32,85€. Dann würden die meisten Barzahlenden wohl (mit Trinkgeld) auf 35€ aufstocken, um keinen neuen Schein anbrechen und nicht im Kleingeldfach kramen zu müssen.
Das entspricht einem Trinkgeldbetrag von 2,15€, deutlich weniger als 10% des Rechnungsbetrags (10% = 3,29€). Geht man nun aber von einem Kartenzahlenden aus, dann gibt es auf dem Bankkonto kein Schein anbrechen oder Kleingeld kramen, deshalb kann Kartenzahlenden auch egal sein, ob es jetzt 35€, 37€ oder exakt 36,14€ (Rechnungsbetrag + 10%) sind, welche abgebucht werden. (Quelle: eat.pay.love)
Schlussendlich lässt sich also sagen, dass das „Trinkgeldproblem“ bei Kartenzahlung effektiv nicht existiert, im Gegenteil, man riskiert bei Trinkgeldzahlungen per Bargeld sogar eher einen geringeren Gesamtverdienst für die Mitarbeitenden.
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Häufige Fragen
Trinkgeld ist in den allermeisten Fällen steuerfrei. Die Ausnahme bildet Trinkgeld, das an einen Rechtsanspruch gebunden ist oder an sogenannte juristische Personen (Unternehmen, wie z.B. Restaurants, Friseursalons, Bars) gezahlt wird. Einfacher gesagt, ist alles an freiwillig gezahltem Trinkgeld, welches die Servicekraft tatsächlich erhält, ergo „klassisches Trinkgeld“, steuerfrei (§10 Abs. 1 Satz 1 UstG)
An wen das Trinkgeld tatsächlich ausgezahlt wird, entscheidet am Ende die Buchhaltung oder Geschäftsführung. Darauf hat ansonsten niemand tatsächlich Einfluss. Beabsichtigt und gewünscht ist aber die Auszahlung der korrekten Beträge an die entsprechenden Servicekräfte. Hier bleibt nichts anderes übrig, als sich auf eine Vertrauensebene mit den Zahlungsempfänger:innen zu begeben.
Die Ermittlung des Trinkgeldes ist simpel. Die Buchhaltung summiert den, nach den Abrechnungen definierten, Gesamtumsatz auf und vergleicht diesen mit dem reellen Zahlungseingang auf dem Firmenkonto. Die Differenz zwischen dem erwarteten Umsatz und dem finalen Betrag entspricht dem Trinkgeld.
Ein Beispiel: Ein Friseursalon hat 100 Dienstleistungen zu jeweils 30€ im Rechnungsmonat abgerechnet. Die Umsatzsumme sollte somit 3.000€ entsprechen (100 * 30€ = 3.000€). Ist allerdings ein Umsatz von z.B. 3.500€ zu verzeichnen, so beläuft sich der Trinkgeldbetrag auf 500€ (3.500€ – 3.000€ = 500€).
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