Ratgeber: Bargeldloses Zahlen / Kartenzahlung

EC-Karte: Unterschrift oder PIN?

Wann und warum muss ich bei Kartenzahlung manchmal unterschreiben und manchmal die Geheimzahl (PIN) eingeben?

Beim Bezahlen mit der EC-Karte bzw. Girocard am Kartenterminal wundern wir uns manchmal: In Geschäft A wird ein Kassenbon ausgedruckt, den wir unterschreiben müssen. Und bei Händler:in B müssen wir eine PIN eingeben, um die Zahlung abschließen zu können. Es kann sogar vorkommen, dass wir an einem Tag in Geschäft C zur Verifizierung mit Unterschrift bezahlen und am nächsten Tag dort mit PIN, obwohl wir dieselbe Bankkarte oder Kreditkarte nutzen. Wieso ist das so?

Die Antwort darauf ist recht schnell gegeben, die Erklärung dauert etwas länger: Wer als Betreiber:in eines Geschäfts Kartenzahlung anbietet, kann zwischen zwei verschiedenen Varianten wählen, die wir nachfolgend beschreiben.

1. Option: Der:die Geschäftsinhaber:in hat einen EC-Cash Vertrag

In diesem Fall hat der:die Geschäftsinhaber:in “nur” einen Vertrag über die klassische PIN-Eingabe, das sogenannte EC-Cash Verfahren, abgeschlossen. Das ist die einfachste und schnellste Variante, um Kartenzahlungen von Kund:innen (per Girokarte, Debit- oder Kreditkarte) entgegen zu nehmen. In dem Fall muss man als Kund:in (logischerweise) immer die PIN eintippen, denn das Kartenlesegerät bzw. der technische Dienstleister im Hintergrund bietet gar keine andere Möglichkeit.

Verdeutlicht: Zahlung mit PIN

Infografik Kartenzahlung mit PIN

2. Option: Ein:e Geschäftsinhaber:in nimmt zusätzlich am Lastschriftverfahren teil

Das Lastschriftverfahren bei Zahlung mit einem Kartenterminal funktioniert genauso, wie das Einziehen von Strom- oder Versicherungsbeiträgen von Ihrem Konto. Die Unterschrift auf dem Kassenbon ist die Erlaubnis für den:die Händler:in, das Geld als Lastschrift vom Konto abzubuchen. Es handelt sich demnach um eine Autorisierung, die wiederum eine Zahlungsgarantie enthalten kann. Weiteres hierzu im Folgenden.

Beim Lastschritverfahren hat der:die Geschäftsinhaber:in zwei Optionen zur Auswahl; ungesichert und gesichert:

  • Bei der ungesicherten Variante könnte der:die Kund:in den eingezogenen Betrag im Nachhinein wieder auf sein:ihr Konto zurück buchen lassen und der:die Händler:in muss das Geld, z.B. mit einem Inkassounternehmen, einfordern. Das passiert zwar sehr selten, ist aber möglich.
  • Alternativ kann man als Händler:in einen Zusatzvertrag abschließen, durch den das Lastschriftverfahren abgesichert wird und man sein Geld in jedem Fall erhält. Dabei trägt der technische Dienstleister im Hintergrund das Risiko, denn er garantiert die Zahlung für den:die Händler:in. Um sich abzusichern, läuft die Anfrage des EC-Geräts durch mehrere Datenbanken, um die Bonität des:der Kund:in zu prüfen. Ist die Karte bisher nicht negativ aufgefallen, kommt der Bon zum Unterschreiben. Gibt es Bedenken bei der Karte, fällt das Gerät auf eine PIN-Eingabe zurück. Diese Option gibt es allerdings nur bis zu einer täglichen Summe von 1.500 Euro.

Verdeutlicht: Zahlung mit Unterschrift, wenn das Lastschriftverfahren abgesichert ist

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Häufige Fragen

Das sogenannte EC-Cash Verfahren, sprich Kartenzahlung per PIN-Eingabe, ist nicht nur die einfachste und schnellste Variante, sondern auch sicherer als das ungesicherte Lastschriftverfahren. Falls Sie das Thema interessiert lesen Sie doch hier weiter zum Thema Elektronisches Lastschriftverfahren. 

Wenn Sie als Händler:in einen EC-Cash Vertrag abgeschlossen haben, bezahlen Sie pro Transaktion 0,25% des Umsatzes für diesen Service und im Gegenzug erhalten Sie 100-prozentige Sicherheit.

Beim Lastschriftverfahren fallen für den:die Händler:in keine Gebühren an. Lediglich für das „gesicherte“ Lastschriftverfahren fallen branchenabhängig zwischen 0,17% und 0,25% Gebühren pro EC-Kartenzahlung an.

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